Wer finanziert dieses?
Die ausführliche Link- und Tipsammlung soll Ihnen helfen sich besser im
Hilfsmittel Dchungel zurecht zu finden. Über weitere Tips und
Linkvorschläge würde ich mich freuen. Die einzelnen Seiten werden
laufend aktualisiert.
Links, die von mir dieses Zeichen: erhalten haben, erscheinen mir besonders lohnend besucht zu werden.
Ich verzichte ganz bewußt
auf "Multimediaschnickschnack" und Frames um allen Interessierten,
einen problemlosen und möglichst schnellen, Zugang zu diesen Seiten zu
ermöglichen.
Hiermit betone ich
ausdrücklich, daß ich keinerlei Einfluß auf die Gestaltung und die Inhalte
der gelinkten Seiten habe. Deshalb distanziere ich mich ausdrücklich
von allen Inhalten aller gelinkten Seiten auf dieser Internetpräsenz mit der Domain:
www.hilfsmittel-scout.de.
Impressum
|
Krankenkasse muss
behindertengerechten Autositz bezahlen
© Anwalt-Suchservice GmbH
Dortmund. - Krankenkassen müssen körperbehinderten Kindern einen passenden Autokindersitz als Hilfsmittel zur Verfügung stellen. Dabei spiele es keine Rolle, dass der begehrte Sitz nicht im Hilfsmittelverzeichnis der Krankenkassen auftauche. Mit dieser Entscheidung gab das Dortmunder Sozialgericht den Eltern eines elfjährigen Mädchens recht (Az: S 41 KR 66/00).
Behinderte Kinder und Jugendliche haben Recht auf Spezialfahrräder
www.behinderte-kinder.de
Die gesetzlichen Krankenversicherungen(GKV) müssen behinderten Kindern und Jugendlichen Spezialfahrräder oder Rollstühle bezahlen. Das Bundessozialgericht in Kassel hat in 2 Urteilen festgestellt, dass der Drang nach Bewegung und das Erleben von Raum und Geschwindigkeit bei Kindern und Jugendlichen zu den Grundbedürfnissen gehört. Mit dieser Begründung argumentieren Richter des BSG und sprachen einem heute 14-jährigen querschnittsgelähmten Jungen aus baden- Württemberg ein handbetriebenes Rollstuhl-Bike ( Az.: B 3 KF 9/97 ) und einem ebenfalls behindertem Gleichaltrigen aus Westfalen ein Tandemfahrrad ( Az.: B 8 KN 13/97 ) auf Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung zu.
|
|