Hilfsmittel für Behinderte
Link- und Tippsammlung

Wie finde ich das geeignete Hilfsmittel?
Was sollte bei der Verordnung beachtet werden?

Verfahren bei jeder Beantragung von Hilfsmitteln.

Wer finanziert dieses?

Gibt es vielleicht auch eine preiswertere Alternative?

    Die ausführliche Link- und Tipsammlung soll Ihnen helfen sich besser im Hilfsmittel Dchungel zurecht zu finden. Über weitere Tips und Linkvorschläge würde ich mich freuen. Die einzelnen Seiten werden laufend aktualisiert.


    Links, die von mir dieses Zeichen: erhalten haben, erscheinen mir besonders lohnend besucht zu werden.


    Ich verzichte ganz bewußt auf "Multimediaschnickschnack" und Frames um allen Interessierten, einen problemlosen und möglichst schnellen, Zugang zu diesen Seiten zu ermöglichen.


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    Impressum
Krankenkasse muss behindertengerechten Autositz bezahlen
© Anwalt-Suchservice GmbH Dortmund. - Krankenkassen müssen körperbehinderten Kindern einen passenden Autokindersitz als Hilfsmittel zur Verfügung stellen. Dabei spiele es keine Rolle, dass der begehrte Sitz nicht im Hilfsmittelverzeichnis der Krankenkassen auftauche. Mit dieser Entscheidung gab das Dortmunder Sozialgericht den Eltern eines elfjährigen Mädchens recht
(Az: S 41 KR 66/00).


Behinderte Kinder und Jugendliche haben Recht auf Spezialfahrräder
www.behinderte-kinder.de
Die gesetzlichen Krankenversicherungen(GKV) müssen behinderten Kindern und Jugendlichen Spezialfahrräder oder Rollstühle bezahlen. Das Bundessozialgericht in Kassel hat in 2 Urteilen festgestellt, dass der Drang nach Bewegung und das Erleben von Raum und Geschwindigkeit bei Kindern und Jugendlichen zu den Grundbedürfnissen gehört. Mit dieser Begründung argumentieren Richter des BSG und sprachen einem heute 14-jährigen querschnittsgelähmten Jungen aus baden- Württemberg ein handbetriebenes Rollstuhl-Bike
( Az.: B 3 KF 9/97 ) und einem ebenfalls behindertem Gleichaltrigen aus Westfalen ein Tandemfahrrad
( Az.: B 8 KN 13/97 ) auf Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung zu.